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   VG Sigmaringen, 21.01.2022 - A 3 K 2550/19   

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https://dejure.org/2022,54755
VG Sigmaringen, 21.01.2022 - A 3 K 2550/19 (https://dejure.org/2022,54755)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 21.01.2022 - A 3 K 2550/19 (https://dejure.org/2022,54755)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 21. Januar 2022 - A 3 K 2550/19 (https://dejure.org/2022,54755)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Iran: unglaubhafter, widersprüchlicher Vortrag zu Haftbefehl; zweifelhafte Dokumente

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18

    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.01.2022 - A 3 K 2550/19
    Maßgebend ist letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit; sie bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37/18 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Zur Widerlegung ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe dagegensprechen, dass ihnen erneut eine derartige Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37/18 juris, Rn. 14).

    Dabei darf das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern darf sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019- 1 C 37/18-Juris, Rn. 16, 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.01.2022 - A 3 K 2550/19
    Die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Versorgungslage betreffend Nahrung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung können die Rechte des Schutzsuchenden aus Art. 3 EMRK jedoch gefährden, wenn er seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, Urteil vom 18.02.2021 - 1 C 4/20 -, juris, Rn. 65 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.01.2022 - A 3 K 2550/19
    Das Gericht geht im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17-, BVerwGE 162, 382, juris, Rn. 25) im Ergebnis davon aus, dass in der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots zugleich dessen konstitutive Anordnung zu sehen ist.
  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.01.2022 - A 3 K 2550/19
    Dabei haben die sozio-ökonomischen und humanitären Bedingungen im Abschiebezielstaat weder notwendig noch ausschlaggebenden Einfluss auf die Frage, ob eine Person tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu sein (BVerwG, Urteil vom 20.05.2020 - 1 C 11/19 -, juris, Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 924/17

    Afghanistan: kein Abschiebungsverbot für leistungsfähige, erwachsene Männer -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.01.2022 - A 3 K 2550/19
    Erhebliche Widersprüche und Unstimmigkeiten im Vorbringen können dem entgegenstehen, es sei denn, diese können überzeugend aufgelöst werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.04.2018 -A 11 S 924/17-, juris, Rn. 37 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 1729/17

    Afghanistan: keine willkürlicher Gewalt in der Provinz Maydan Wardak im April

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.01.2022 - A 3 K 2550/19
    Dies entspricht dem Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.04.2018 - A 11 S 1729/17-, juris, Rn. 136 ff. m.w.N.).
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